Brandstifter: Zwei Mal klicken die Handschellen

15.03.2014: Der 37-jährige und der 23-jährige Angeklagte müssen ins Gefängnis, der dritte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In die Entscheidung des Gerichts flossen zahlreiche Faktoren ein
Brandstifter: Zwei Mal klicken die Handschellen

Zur selben Haftstrafe wie Uli Hoeneß ist einer der Bad Wörishofer Brandstifter am gestrigen Freitag verurteilt worden: Er muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen um Richterin Brigitte Grenzstein sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige aus Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit seinem 23-jährigen Arbeitskollegen im Mai vergangenen Jahres ein Feuer in einer Heilerpraxis in Bad Wörishofen gelegt hat. Der Jüngere wurde zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der dritte Angeklagte hatte bei der Tat Schmiere gestanden und nach einer Explosion in der Praxis die beiden schwer verletzten Brandstifter zum Rasthof nach Türkheim gebracht und den Rettungswagen rufen lassen. Er wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Den Angeklagten kam neben ihren Geständnissen und Entschuldigungen auch die Schadenswiedergutmachung an die Hausbesitzerin Ulla Salzgeber zugute. In der gestrigen Verhandlung übergab der Verteidiger des jüngsten Angeklagten einen Scheck in Höhe von 47059 Euro an die Dressurreiterin, der das Anwesen gehört, das an die Heilerin und ihre Familie vermietet war. Die Summe entspricht den Kosten für die Wiederherstellung, die ein Gutachter der Versicherung ermittelt hatte. „Eine Schadenswiedergutmachung in dieser Höhe habe ich noch nicht erlebt“, sagte Richterin Brigitte Grenzstein in ihrer Urteilsbegründung.

Das Gericht hatte keinen Zweifel an den Aussagen der Angeklagten, die die Polizei der rockerähnlichen Gruppierung „Black Jackets“ zuordnet: Es soll sich um eine Auftragstat gehandelt haben. Von Nordrhein-Westfalen waren die drei im Auto nach Bad Wörishofen gekommen. Zwei von ihnen hatten gegen 1 Uhr am 26. Mai vergangenen Jahres das Feuer mit Hilfe von Benzin gelegt und wurden bei der dadurch entstandenen Explosion schwer verletzt. Durch ihre Verbrennungen ersten bis dritten Grades sind sie auch heute noch eingeschränkt. Der mit 23 Jahren jüngste Angeklagte hat dabei die schlimmsten Verletzungen erlitten, wurde 15 Mal operiert. „Niemand mag sich die Schmerzen vorstellen“, sagte Richterin Brigitte Grenzstein in ihrer Urteilsbegründung. Man wünsche sie auch keinem seiner schlimmsten Feinde. Dennoch bleibe das Tatbild der Brandstiftung bestehen: Die Männer – allen voran der 37-Jährige – hätten sie geplant, seien mehrere hundert Kilometer gefahren und hätten einen Schaden von rund 50000 Euro verursacht. Zugute kam ihnen, dass weder die leitende Oberstaatsanwältin Renate Thanner noch das Gericht letztlich von einer schweren Brandstiftung ausgingen, weil sowohl die in Brand gesetzte Heilerpraxis als auch die Wohnung in dem Gebäude nicht bewohnt waren.

Der „Chef der Gruppe“, wie ihn Grenzstein nannte, muss wegen Brandstiftung nun für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Bei ihm stellte das Gericht auch schädliche Neigungen fest. Eine Bewährung kam für das Gericht auch für den 23-jährigen Angeklagten „bei einem derart massivem Verbrechen“ nicht in Betracht. Der 39-Jährige wurde wegen Beihilfe zur Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Für ihn sprach, dass er die beiden Schwerverletzten zum Rasthof gefahren hatte – auch auf die Gefahr hin, erkannt zu werden. Er sei zwar ein Dutzend Mal vorbestraft, die Taten hätten sich aber bereits in den 90er Jahren zugetragen. Mit seinem Verhalten nach der Brandstiftung habe er gezeigt, dass er Verantwortung übernehmen könne. Der 39-Jährige, der mit Handschellen in den Sitzungssaal geführt wurde, durfte ihn als (halbwegs) freier Mann verlassen. Das Urteil gegen ihn und den 37-Jährigen ist rechtskräftig.

Quelle: Mindelheimer Zeitung


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